Sachkundenachweis für Hundehalter in Niedersachsen (§ 3 NHundG)

Hundehalter in Niedersachsen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, müssen den Nachweis der Sachkunde Niedersachsen über eine theoretische und eine praktische Prüfung erbringen.

Sie können bei Frau Streicher sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil der Prüfung ablegen.

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Die theoretische Prüfung besteht aus 35 Single-Choice-Fragen aus insgesamt 5 Themenbereichen, zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung erfolgt bei uns computergestützt, d.h. sie erhalten das Ergebnis, die Auswertung und ihre Bescheinigung direkt im Anschluss. Die theoretische Sachkunde muss vor Anschaffung des Hundes abgelegt werden und kann bei Nichtbestehen wiederholt werden.

Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Die praktische Prüfung findet an mindesten zwei verschiedenen Orten statt und kann erst nach der bestandenen theoretischen Sachkunde abgelegt werden.

Auf der Homepage des Ministeriums https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz_allgemein/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html

sind alle Informationen rund um das Niedersächsische Hundegesetz, wie unter anderem Literaturempfehlungen und Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung, veröffentlicht.

Prüfungsgebühren:

Theoretische Prüfung: 75 €

Praktische Prüfung: 85 €

Sie möchten die Prüfung absolvieren? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.